C. Plinius Caecilius Secundus (Plinius der Jüngere)

Es gibt keine Abbildungen von Plinius!

Lebensläufe findet ihr unter:

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http://www.bautz.de/bbkl/p/plinius_d_jue.shtml

http://www.lateinforum.de/perse.htm

http://www.st-klemens.ch/pliniudj.htm#leben

Der folgende Artikel beschreibt vor allem die finanziellen Verhältnisse des Plinius und seine Funktion als Gutsbesitzer (aus: Geschichte lernen 21, 1991, S. 56-60)

Plinius der Jüngere als Rentier und Patron

Senatorischer Besitz und seine Verwendung

Von Manfred Schmitz

Plinius der Jüngere (ca. 62 - ca. 112 n. Chr.) zählt zu den uns am besten bekannten Personen der Antike. Ähnlich wie Cicero informiert er uns auch über sein Leben durch seine eigenen Werke, besonders seine Briefe.

Plinius stammt aus der Aristokratie der norditalienischen Stadt Comum, wo er etwa im Jahr 62 n. Chr. geboren wurde. Nach dem frühen Tod seines Vaters (vor 76 n. Chr.) wurde er unter die Vormundschaft des angesehenen Senators Verginius Rufus gestellt. Als Plinius dann nach Rom übersiedelte, kümmerte sich dort sein Onkel mütterlicherseits, Plinius der Ältere, um ihn und adoptierte ihn testamentarisch.

79/80 n. Chr. begann seine Karriere mit der Aufnahme in den Senatorenstand, die er sicherlich der Fürsprache einflußreicher Förderer verdankte. Es folgte die glänzende Karriere eines homo novus, der durch die Gunst der flavischen Principes, Nervas und Trajans, bis in die Elite des Römischen Reiches aufstieg. Die überaus großzügige Förderung durch die Principes läßt sich aus den Ämtern selbst und der Einflußnahme der Principes auf die Besetzung dieser Ämter ablesen. Dreimal nahm Plinius am consilium principis, einer je nach Bedarf und von Fall zu Fall verschieden zusammengestellten Gruppe aus dem Freundeskreis des Princeps, teil. Die Teilnahme stellte eine große Ehre für die Ausgewählten dar.

Besonders bemerkenswert ist, daß Plinius nur einmal ein Amt beim Militär bekleidete. Doch hier war er nicht bei der kämpfenden Truppe, sondern verwaltete die Legionskasse. Dies ist denn auch für die Laufbahn des Plinius charakteristisch: er wurde immer wieder mit Ämtern betraut, in denen er öffentliche Gelder zu verwalten hatte. Seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Geld hat er auch bewiesen, wenn es um die Verwaltung seiner eigenen Güter ging, und sie werden auch der Grund dafür gewesen sein, warum die Wahl auf ihn fiel, als der Princeps und der Senat gemeinsam einen Statthalter suchten, der die zerrütteten Finanzen der Provinz Bithynien-Pontus an der Schwarzmeerküste der heutigen Türkei ordnen sollte.

Nach einer glanzvollen Laufbahn bis in die Spitze der Reichsverwaltung brechen die Nachrichten ab, so daß wir annehmen müssen, daß Plinius in Bithynien-Pontus etwa 112 n. Chr. gestorben ist.

Quellen seines Reichtums

Kernstück der Besitzungen waren die von seinen Eltern geerbten Ländereien. Hinzu treten sicherlich nach dem Tode seines Onkels an ihn gefallene und von anderen Personen ererbte Güter, die er noch durch eigene Käufe vermehrte (vgl. M 7).

Um bei seinen Landaufenthalten nicht auf Annehmlichkeiten verzichten zu müssen, bildeten reich ausgestattete Villen das jeweilige Zentrum der Ländereien. Die ausführliche Beschreibung seiner laurentinischen Villa in ep. 2,17 hat immer wieder Forscher und Architekten zur Rekonstruktion angeregt, doch sind die Angaben teilweise durch die seltenen Bezeichnungen so vieldeutig, daß es keinen wirklich verbindlichen Rekonstruktionsversuch gibt. Erst wenn diese Villa vielleicht eines Tages von Archäologen entdeckt wird, läßt sich das Rätsel lösen.

Plinius besaß mehrere Landgüter. Er sah in ihnen eine willkommene Rückzugsmöglichkeit von den Pflichten, die seine Stellung mit sich brachte. Otium und negotium sind denn auch immer wiederkehrende Themen in seinen Briefen. Die Hektik des Stadtlebens mit den vielfältigen Verpflichtungen kennzeichnet er etwa in ep. 1,9: "... fragst du jemanden: ,Was hast du heute getan?', antwortet er: ,Ich habe einer feierlichen Mündigkeitserklärung beigewohnt, habe eine Verlobungsfeier oder Hochzeit besucht, jemand hat mich zur Unterzeichnung eines Testaments, ein anderer um Vertretung vor Gericht gebeten. ..."

Um dieser Welt des negotium wenigstens für kurze Zeit zu entkommen, zieht sich Plinius gerne auf seine Landsitze zurück. So schreibt er z. B . in ep. 5, 6: "... abgesehen von allem Drum und Dran herrscht dort [auf seinem Landgut in Tuscien, d. Verf.] tiefere, behaglichere und darum ungestörtere Ruhe. Kein Zwang, die Toga anzulegen, kein Störenfried in der Nähe; alles still und friedlich, was wie der reinere Himmel und die klarere Luft die Heilkraft der dortigen Gegend noch erhöht. Ich fühle mich dort besonders wohl an Geist und Körper, denn den Geist trainiere ich durch Studieren, den Körper durch die Jagd."

Manchmal jedoch bringt der Aufenthalt auf dem Lande doch nicht die erhoffte Muße. So heißt es in ep. 7,30: "... Mich verfolgen die Geschäfte der Stadt auch hierher; immer sind da welche, die von mir eine Entscheidung oder einen Schiedsspruch verlangen. Dazu kommen die Beschwerden der Bauern, die mir nach langer Zeit mit Fug und Recht in den Ohren liegen. Außerdem muß ich demnächst wieder meine Ländereien verpachten, eine überaus lästige Sache, wo man so selten geeignete Pächter findet . ..." (Vgl. auch ep. 9,15)

Seine verschiedenen Landgüter, deren genaue Zahl und Lage umstritten sind, bilden die Quelle seines Reichtums. Er befand sich damit in Einklang mit dem mos maiorum, der die Landwirtschaft als einzige standesgemäße Erwerbsquelle eines Senators anerkannte (vgl. M 1 - 6). Die Art der Bewirtschaftung und der entstehenden Probleme lassen sich aus ep. 3,19 (vgl. M 7) und 9,37 (vgl. M 8) ablesen. Durch die Wahl der Lage eines Landgutes ließen sich, wie er in ep. 3,19 ausführt, einerseits durch Arrondierung des Besitzes Verwaltungskosten sparen, andererseits bedeutete aber die Streuung des Landbesitzes auch eine Minderung der Schäden z. B. bei durch die Witterung beeinflußten schlechten Ernten.

Die Kleinpächter gerieten oft in Rückstand mit ihren Zahlungen, obwohl Plinius schon Nachlässe gewährte. Diese Verschlechterung der Bewirtschaftung und vor allem der Rückgang der Pachtzahlungen war so groß, daß sich Plinius ernsthafte Gedanken um die Änderung des bestehenden Systems machen mußte: An die Stelle des Pachtzinses soll die Naturalabgabe treten, und zwar als prozentualer Anteil am Ertrag. Dies bedeutet eine Verteilung des Risikos auf den Pächter und den Grundbesitzer; beide haben ein Interesse an der Ertragssteigerung, da beide davon profitieren. Ein Nachteil für den Grundbesitzer besteht in der Intensivierung der Kontrolle, denn er muß sich selbst mehr um die Grundlage seines Reichtums kümmern, jedoch nicht so sehr wie bei der Bewirtschaftung durch Sklaven; diese Form der Kultivierung der großen Landgüter war im Laufe des ersten Jahrhunderts n. Chr. - wenn man Plinius folgt - zurückgegangen und wurde durch die Verpachtung an Kolonen verdrängt. Plinius beschäftigte keine gefesselten Sklaven mehr bei der Landarbeit (vgl. ep. 3,19). Doch die Quellenlage ist insgesamt sehr dürftig, so daß hier Vorsicht bei der Generalisierung geboten scheint.

Den Besitz von mindestens 1 Million Sesterzen, der für einen Senator vorgeschrieben war, übertraf Plinius bei weitem. Die Einkünfte aus Geldgeschäften veranschlagt Duncan-Jones auf ca. 200.000 Sesterzen pro Jahr. Hinzu kommen noch Erbschaften, die 1.450.000 Sesterzen überstiegen, und sein Einkommen von mindestens 300.000 Sesterzen als praefectus aerarii Saturni (Verwalter des Staatsschatzes). Damit gehörte Plinius sicher nicht zu den sprichwörtlich reichen Senatoren, aber sein Besitz, der primär aus Landgütern bestand, lag wohl über dem Durchschnitt (vgl. M 9).

Plinius als Patron

In seiner Karriere wurde Plinius von einflußreichen Senatoren unterstützt und gefördert. Ebenso setzte er sich dann selbst für andere ein, als er mehr und mehr die Möglichkeiten dazu bekam (vgl. ep. 1,19 / M 10). Diese Form des Patronats ist ein Wesenszug der römischen Gesellschaft. Es bietet eine gute Möglichkeit, fähige Leute in die Führungsschicht des Reiches durch Empfehlung, ja sogar Verbürgung zu bringen. Das Ansehen dessen, dem es gelang, seine Proteges voranzubringen, stieg natürlich auch.

Daneben gab es das Stadtpatronat, das eine ganze Gemeinde zum Klienten eines Patrons machte, so Tifernum Tiberinum (vgl. ep. 4,1 / M 12). Der Patron war zu hohen materiellen Leistungen geradezu verpflichtet, z. B. zur Errichtung von Gebäuden.

Aus einer Inschrift (DIL V 5262) geht hervor, welche Leistungen Plinius für seine Heimatstadt Comum erbrachte:

  • 1.000.000 Sesterzen für die Errichtung einer Bibliothek, 100.000 Sesterzen für deren Unterhalt.
  • Eine Summe in unbekannter Höhe zur Errichtung eines Bades zuzüglich 300.000 Sesterzen für die Ausschmückung und eine Kapitalanlage von 200.000 Sesterzen, deren Zins zum Unterhalt dienen sollte.
  • 1.866.666 Sesterzen als Unterhaltszahlungen für seine Freigelassenen.
  • Ep. 7,18 berichtet von einem Landgut im Wert von über 500.000 Sesterzen, dessen Pachtzins als alimenta für bedürftige Kinder verwendet werden sollte.
  • Plinius erklärt sich außerdem bereit, ein Drittel der Bezahlung eines Lehrers zu übernehmen, da in Comum keine gute Ausbildung zu erhalten war (vgl. ep. 4,13). - Zur Ausschmückung der Stadt will Plinius in Comum eine korinthische Statue aufstellen lassen. In ep. 3,6 erteilt Plinius den Auftrag, einen Sockel herstellen zu lassen: "... und laß schon jetzt einen Sockel herstellen, aus Marmor, einerlei welchem, der meinen Namen tragen soll und auch meine Ehrenämter, falls du der Meinung bist, daß auch diese hinzugefügt werden sollten . ..."

Die Gegenleistung für den Patron bestand also in der Erhöhung des Ansehens und öffentlichen Ehrungen, z. B. durch das Setzen von Inschriften (vgl. ep. 3,6 und CIL V 5262).

Was Plinius durch seine Karriere, seine Leistungen und vor allem seine Stiftungen erreichen wollte, ist ihm durch seine Briefsammlung gelungen, und er bekannte sich freimütig dazu: "Mich aber reizt nichts so sehr wie heißes Verlangen nach dauerndem Fortleben, ein echt menschliches Verlangen zumal für den, der sich keiner Schuld bewußt ist und das Andenken der Nachwelt nicht zu scheuen braucht." (ep. 5,8,2). Dieses Streben nach Unsterblichkeit des Namens in der Erinnerung der Menschen ist ein Grundzug im Denken der Antike.

Literatur

Alföldy, Geza: Römische Sozialgeschichte, Wiesbaden 3. Auflage 1984.

Dahlheim, Werner: Geschichte der römischen Kaiserzeit, München 2. Auflage 1989 (Oldenbourg-Grundriß der Geschichte Band 3).

Duncan-Jones, Richard: The Economy of the Roman Empire, Cambridge 2.Auflage 1982, bes. S. 17 - 32. Garnsey, Peter / Saller, Richard: Das römische Kaiserreich -Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Reinbek 1989 (re 501).

Textausgabe (zweisprachig):

Kasten, Helmut (Hg.): Gaius Plinius Secundus: Briefe, Darmstadt 6. Auflage 1990.

 

1. Die Bewertung der Landwirtschaft

M1 Livius

"Man ... fand, es müsse ein Diktator gewählt werden, der dieses Übel wieder gutmachen könnte. So wurde Lucius Quinctius Cincinnatus einmütig dazu bestimmt. Hier mögen die aufmerken, die alles im menschlichen Leben im Hinblick auf den Reichtum verachten und die der Meinung sind, ein hohes Ehrenamt oder Tapferkeit hätten nur dort einen Platz, wo sich viel Vermögen in vollen Strömen sammelt. Lucius Quinctius war der einzige, den Rom als Retter seiner Herrschaft erwarten durfte. Er bebaute jenseits des Tibers ... ein Landstück von vier Morgen, das heute Quinctische Wiese heißt. Entweder trat er gerade beim Grabenziehen auf den Spaten oder er pflügte. Jedenfalls weiß man, daß er mit solcher Landarbeit beschäftigt war. Nach gegenseitiger Begrüßung baten die Gesandten hier, er solle zum Heil für sich selbst und den Staat die Anträge des Senats in der Toga anhören. Quinctius wunderte sich und fragte, ob es etwas Schlimmes gebe. Schnellstens ließ er seine Frau Racilia die Toga aus dem Haus bringen. Als er sich Staub und Schweiß abgewischt hatte und so gekleidet auftrat, begrüßten ihn die Gesandten als Diktator und gratulierten ihm."

(Livius (59 v. Chr. -17 n. Chr.): Ab urbe condita 111,26. Über die Berufung des Lucius Quinctius Cincinnatus zum Diktator im Jahr 458 v. Chr., als die Römer von den Aequern bedrängt wurden)

M2 Livius

"Er [C. Flaminius, der designierte Konsul des Jahres 217 v. Chr., d.Verf.] war auch den Senatoren verhaßt wegen eines neuen Gesetzes, das der Volkstribun Q. Claudius gegen den Senat und mit Unterstützung des C. Flaminius, als des einzigen Senators, eingebracht hatte. Das Gesetz lautete, es dürfe niemand, der selbst Senator sei oder einen Senator zum Vater gehabt habe, ein Seeschiff besitzen, das mehr als dreihundert Amphoren fasse. Dies wurde als ausreichend betrachtet, um die Ernte aus dem landwirtschaftlichen Gebiet abzubefördern. Alle Handelsgeschäfte erschienen mit der Würde eines Senators unvereinbar."

(Livius (59 v. Chr. - 17 n. Chr.): Ab urbe condita XXI, 63, 3 f. Über die lex Claudia aus dem Jahr 218 v. Chr.)

M3 Cato der Ältere

"Und wenn sie einen guten Mann lobten, lobten sie ihn so: ein guter Landwirt und ein guter Bauer. Man glaubte, am reichsten werde gelobt, wer so gelobt wurde."

"Aber aus den Landwirten kommen die tapfersten Männer und die tüchtigsten Soldaten; und der Erwerb, der ihnen erwächst, ist der frömmste und sicherste, und er wird am wenigstens mißgönnt; und die Menschen sind am wenigsten bösartig, die in diesem Beruf beschäftigt sind."

(Cato der Ältere (234 - 149 v. Chr.): De agri cultura 1,2 u. 4)

M4 Cicero

"Von allen den Erwerbszweigen aber, aus denen irgendein Gewinn gezogen wird, ist nichts besser als Ackerbau, nichts einträglicher, nichts angenehmer, nichts eines Menschen, nichts eines Freien würdiger."

(Cicero (106 - 43 v. Chr.): De officiis 1,151)

M5 Horaz

"Glückselig jener, der da ferne von Geschäften so wie das Urgeschlecht der Sterblichen die väterliche Flur mit eignen Stieren pflügt, ganz frei von allem Wuchergeschäft!" (Horaz (67 - 8 v. Chr.): Epode 2,1 - 4)

M6 Plinius der Jüngere

"Und es gibt überhaupt kein ehrlicheres Einkommen, als was der Boden, das Wetter und die Jahreszeit liefert."

(Plinius der Jüngere (ca. 62 - ca. 112 n. Chr.): ep. 9, 37,3)

2. Die Bewirtschaftung von Landgütern

M7 Plinius an Calvisius

"Wie schon so oft, ziehe ich Dich zur Beratung in einer Vermögensangelegenheit heran. Meinen Besitzungen benachbarte und teilweise auch in sie eingesprenkelte Güter stehen zum Verkauf. An ihnen reizt mich manches, einige nicht weniger bedeutsame Umstände schrecken mich ab.

Reizen würde mich einmal die schöne Gelegenheit zur Abrundung, sodann, was ebenso vorteilhaft wie angenehm ist, die Tatsache, daß ich mit demselben Aufwand an Mühe und Reisegeld beide Güter besuchen, sie mit ein und demselben Oberaufseher und beinahe der gleichen Zahl von Verwaltern bewirtschaften und das eine Landhaus bewohnen und ausschmücken könnte und das andre nur zu unterhalten brauchte. Einkalkuliert ist dabei der Aufwand für Hausrat, Hausmeister, Gärtner und auch für das Jagdgebiet; es macht einen gewaltigen Unterschied, ob man dies alles an einem Platz beieinander hat oder auf verschiedene verstreut.

Andrerseits ist es vielleicht doch unvorsichtig, ein so großes Objekt denselben Witterungseinflüssen, denselben Zufälligkeiten auszusetzen; sicherer scheint es, den Launen des Geschicks durch verschiedene Lage der Besitzungen zu begegnen. Sehr reizvoll ist auch der Wechsel von Landschaft und Klima und überhaupt schon das Reisen von einem Besitz zum anderen. Was schließlich der Hauptpunkt meiner Überlegungen ist: die Ländereien sind fruchtbar, fett, gut bewässert, bestehen aus Ackerland, Weingärten und Waldungen, die Holz und damit ein zwar mäßiges, aber doch festes Einkommen gewährleisten. Dieser erfreuliche Zustand von Grund und Boden wird aber beeinträchtigt durch die geringe Leistungsfähigkeit der Pächter. Denn der frühere Besitzer hat sie mehrfach pfänden lassen und dadurch die Rückstände der Kolonen zwar zeitweilig vermindert, aber ihre Kräfte für die Zukunft erschöpft, durch deren Fehlen die Rückstände wieder anschwollen. Ich müßte sie also mit Sklaven ausrüsten, was mich um so mehr kosten wird, als es biedere Leute sein sollen, denn weder beschäftige ich irgendwo Zwangsarbeiter noch tut es dort jemand.

Jetzt mußt Du noch wissen, wie billig ich die Ländereien wahrscheinlich erstehen kann. Für 3 Millionen Sestertien; nicht, weil sie einst nicht 5 Millionen wert gewesen wären, sondern infolge des Mangels an Pächtern und der allgemeinen Ungunst der Zeit ist das Einkommen aus den Ländereien und somit auch der Preis zurückgegangen.

Du fragst, ob wir auch nur die 3 Millionen leicht aufbringen könnten? Gewiß, fast mein ganzes Vermögen liegt in Grundbesitz fest, doch habe ich einige gegen Zins ausgeliehene Kapitalien, und es wird auch nicht allzu schwer sein, ein Darlehen aufzunehmen; ich werde es von meiner Schwiegermutter bekommen, über deren Truhe ich nicht weniger verfüge als über meine eigene. (ep. 3,19)

M8 Plinius in einem Brief

"... zumal mich die Notwendigkeit, die Verpachtung meiner Güter für mehrere Jahre zu ordnen, festhält, wobei ich ganz neue Verfügungen treffen muß. Denn im vergangenen Lustrum [fünfjährige Pachtperiode] sind die Rückstände trotz starker Nachlässe angewachsen; infolgedessen bemühen sich manche schon gar nicht mehr, ihre Schulden abzuzahlen; ja, sie treiben Raubbau und verzehren alles, was wächst, weil sie meinen, es komme doch nicht ihnen zugute, wenn sie sparten. Es gilt also, den steigenden Überständen zu begegnen und ihnen abzuhelfen. Die einzige Möglichkeit der Abhilfe wäre, wenn ich nicht gegen Zahlung einer Geldsumme, sondern gegen Ablieferung eines Teils des Ertrages verpachtete, und dann aus meinem Personal ein paar Aufseher einsetzte und den Ertrag überwachen ließe."

(ep. 9,37)

3. Die Besitzverhältnisse des Plinius

M9 Übersicht nach Duncan-Jones

Wert seiner Landgüter 17 Millionen Sesterzen

Jährlicher Ertrag bei 6 % Rendite 1 Million Sesterzen

Jährliche Einkünfte aus Geldgeschäften 200 000 Sesterzen

Erbschaften 1 450 000 Sesterzen

Einkommen als praefectus aerarii Saturni 300 000 Sesterzen

Villen des Plinius:

Eine Villa in Rom am Esquilin

Eine Villa bei Ostia ("Laurentinum")

Ein oder zwei Villen auf den Gütern bei Tifernum Tiberinum

Drei Villen am Comer See

Ausgaben zu Lebzeiten:

Stiftungen 1 600 000 Sesterzen

Geschenke 740 000 Sesterzen

Diese Angaben lassen sich aus den Briefen erschließen. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so daß man vermuten kann, daß Plinius über noch größere Vermögenswerte verfügte. Das Minimum von 1 Million Sesterzen, deren Besitz für einen Senator vorgeschrieben war, übertraf Plinius damit bei weitem. Er zählte sicherlich nicht zu den sprichwörtlich reichen Senatoren, aber sein Besitz, der primär aus Landgütern bestand, lag wohl über dem Durchschnitt.

(nach den Berechnungen von R. Duncan-Jones: The Economy of the Roman Empire, Cambridge 21974, S. 17 - 32)

4. Plinius als Patron

M10 Plinius an Firmus

"Du bist mein Landsmann, Schulfreund und Kamerad seit frühester Jugend. Dein Vater war mit meiner Mutter und meinem Oheim eng befreundet, ja, auch mit mir, soweit das bei dem Altersunterschied möglich war: schwerwiegende, gewichtige Gründe, mich verpflichtet zu fühlen, Dich in Deiner Karriere zu fördern. Daß Du einen Zensus von 100 000 hast, geht schon daraus hervor, daß Du bei uns [d. h. in Comum, d. Verf.] Ratsherr bist. Damit wir uns also Deiner nicht nur als Ratsherrn, sondern als Römischen Ritters erfreuen können, biete ich Dir zur Auffüllung des Ritterzensus die fehlenden 300 000 Sestertien an.

Daß Du dies Entgegenkommen nicht vergißt, dafür bürgt mir unsere langjährige Freundschaft; ich brauche Dich auch nicht zu ermahnen, wozu ich Dich eigentlich ermahnen müßte, wüßte ich nicht, daß Du es aus Dir selbst tun wirst: von der Dir durch mich verschafften Würde, eben weil ich sie Dir verschafft habe, mit aller Bescheidenheit Gebrauch zu machen. Denn besonders peinlich will eine Ehre gewahrt sein, bei der auch die Liebesgabe eines Freundes sich als gerechtfertigt erweisen soll."

(ep. 1,19)

M11 Plinius an Kaiser Traian

"Herr, als Dein verewigter Vater durch eine herrliche Rede und sein ehrenwertes Beispiel alle Bürger zur Freigebigkeit aufrief, habe ich ihn um die Erlaubnis gebeten, die Kaiserstatuen, die mir auf meinen entlegenen Gütern nach mehreren Besitzern zugefallen waren, und die ich in dem Zustande, in welchem ich sie erhalten hatte, aufbewahrte, unter Hinzufügung seiner Statue in die Kreisstadt [gemeint ist Tifernum Tiberinum, d. Verf.] versetzen zu dürfen. Das hat er mir auch mit dem Ausdruck vollster Anerkennung bewilligt, und so hatte ich sofort an die Ratsherren geschrieben, sie möchten mir ein Grundstück zur Verfügung stellen, auf dem ich auf meine Kosten einen Tempel errichten könnte. Zu Ehren des Objekts hatten sie mir die Auswahl des Platzes überlassen . ... Ich bitte Dich also, mir vor allem zu gestatten, das in Aussicht genommene Werk auch mit Deiner Statue schmücken zu dürfen, sodann, mir Urlaub zu gewähren, damit ich dies so bald wie möglich tun kann..."

(ep. 10,8)

M12 Plinius an seinen Schwiegergroßvater Fabatus

"... wir werden einen Abstecher nach Tuscien machen, ... um unausweichlichen Verpflichtungen zu genügen. In der Nähe meiner dortigen Güter liegt eine Stadt - sie heißt Tifernum Tiberinum -, die mich beinahe schon als Kind zu ihrem Schutzherrn erkoren hat, gut gemeint, aber unüberlegt. Mein Kommen ist jedesmal ein Fest für sie, mein Gehen ein Schmerz, meine Ehren eine Freude. Dort habe ich, um mich dankbar zu erweisen - sich in der Freundschaft geschlagen zu sehen ist immer beschämend -, auf meine Kosten einen Tempel errichten lassen; der ist nun fertig, und da wäre es unehrerbietig, seine Weihung länger aufzuschieben. Wir werden dort also am Einweihungstage sein, den ich durch einen Festschmaus zu feiern gedenke . ...

(ep. 4,1)

M13 Plinius an Caninius

"Du möchtest, daß wir uns überlegen, wie das Geld, das Du unseren Landsleuten [d. h. den Bewohnern seiner Heimatstadt Comum, d. Verf.] für einen Festschmaus zur Verfügung stellen willst, auch für die Zeit nach Deinem Tode sicher angelegt werden könnte.

Deine Frage ehrt mich, aber die Antwort ist nicht leicht. Zahlst Du der Gemeinde das Geld auf den Tisch, dann ist zu befürchten, daß es verplempert wird; übereignest Du ihr Grundstücke, werden sie als öffentliches Eigentum schlecht bewirtschaftet werden. Ich finde nichts Praktischeres, als was ich selbst getan habe. Ich habe statt der 500 000 Sestertien, die ich für die Alimentierung freigeborener Knaben und Mädchen ausgesetzt hatte, ein Stück Ackerland von erheblich höherem Wert aus meinem eigenen Besitz dem Geschäftsführer der Gemeinde übereignet und es dann gegen eine jährliche Rente von 30 000 Sestertien zurückgenommen. Auf diese Weise gehört das Kapital ungefährdet der Gemeinde, der Zinseingang ist gesichert, und das Grundstück wird, da sein Ertrag die Rente weit übersteigt, stets einen Pächter finden, der bereit ist, es zu bewirtschaften.

Ich weiß wohl, daß ich bedeutend mehr ausgeworfen habe, als meine Stiftung zu erfordern schien, da die Belastung mit der Rente den Wert des vorzüglichen Bodens heruntergedrückt hat; aber man muß die öffentlichen Interessen höher stellen als die persönlichen, das Dauernde höher als das Vergängliche und viel eifriger um seine Stiftungen als um das eigene Vermögen besorgt sein."

(ep. 7,18)

 

 Plinius d.J.